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Landkreis Mainz-Bingen plant mehrere Straßenbauprojekte

Der Landkreis Mainz-Bingen will Straßenbauprojekte voranbringen.

Der Landkreis nennt drei Projekte als Grundlage.

Die Grundlage sind Prüfungen durch den Landesbetrieb Mobilität.

Außerdem plant der Landkreis einen Kreisverkehr.

Außerdem plant der Landkreis eine Fußgängerampel in Dienheim.

Der Landesbetrieb Mobilität prüft Brückenbauwerke im Landkreis.

Bei der Prüfung sollen Brücken im Kreisgebiet überprüft werden.

Der Landkreis will damit Sanierungsbedarf feststellen.

Brückensanierungen in Waldalgesheim und Rheindiebach

Der Landesbetrieb Mobilität hat zwei Brücken als sanierungsbedürftig erkannt.

Die zwei Brücken liegen in der Baulast des Landkreises.

Eine Brücke liegt in Waldalgesheim auf der Kreisstraße 5.

Die zweite Brücke liegt in Rheindiebach auf der Kreisstraße 27.

Der Landkreis soll beide Bauwerke sanieren.

Der Landkreis trägt die Kosten in Waldalgesheim.

Diese Kosten betragen 24.700 Euro.

Der Landkreis trägt die Kosten in Rheindiebach.

Diese Kosten betragen 146.500 Euro.

Kreisverkehr bei Ober-Hilbersheim und Jugenheim

Der Kreisausschuss hat der Beteiligung zugestimmt.

Der Kreis beteiligt sich am Bau eines Kreisverkehrsplatzes.

Der Kreisverkehr soll im Bereich der Landesstraße 414 entstehen.

Der Kreisverkehr soll auch die Kreisstraße 15 betreffen.

Das Projekt liegt zwischen Ober-Hilbersheim und Jugenheim.

Der Landkreis Mainz-Bingen übernimmt dabei eine Pflicht als Baulastträger.

Er übernimmt die Rolle als untergeordneter Baulastträger der Kreisstraße 15.

Der Landkreis zahlt dafür knapp 318.000 Euro.

Das entspricht 47,56 Prozent der Kosten.

Das Land plant als Projektträger den Baubeginn zum Ende August.

Die Mitteilung nennt dafür einen festen Terminrahmen.

Die Bauzeit soll etwa sechs Monate dauern.

Fußgängerampel in Dienheim

Der Landkreis plant außerdem eine Fußgängerampel in Dienheim.

Die Ampel soll in der Ortsdurchfahrt auf der Kreisstraße 40 stehen.

Die Kosten für die Ampel sollen 105.000 Euro betragen.

Der Landesbetrieb Mobilität liefert dafür die Entscheidungsgrundlage.

Diese Grundlage ist eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2024.

Die Zählung fand an der Einmündung zur Jahnstraße statt.

Bei der Zählung wurden Straßenquerungen durch Fußgänger ermittelt.

Dazu gehörten besonders Querungen durch Kinder.

Die Mitteilung sagt, die Werte rechtfertigen den Ampelbau.

Die Ampel soll die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße 40 verbessern.