Einfache Sprache
Starker Anstieg der Schwarzwildbestände im Kreis Bernkastel-Wittlich
Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind die Schwarzwildbestände deutlich angestiegen.
Das sagte Kreisjagdmeister Franck Neygenfind.
Auch die Untere Jagdbehörde schätzt den Anstieg so ein.
Der Landkreis ist traditionell durch einen hohen Schwarzwildbestand geprägt.
Der Kreisausschuss hatte deshalb bereits vor einigen Jahren Maßnahmen beschlossen.
Der Kreisausschuss führte unter anderem eine ASP-Abschussprämie ein.
ASP steht für Afrikanische Schweinepest.
Der Kreisausschuss beschloss auch die Erstattung der Trichinenuntersuchungsgebühr.
Die Erstattung gilt für Frischlinge unter 20 Kilogramm Gewicht.
Der Landkreis teilte außerdem mit, dass die Jägerschaft viel Zeit und Personal eingesetzt habe.
Die Jägerschaft habe die Bestände regulieren wollen.
In diesem Jahr sieht der Landkreis jedoch eine außergewöhnliche Herausforderung.
Neygenfind richtet deshalb einen Appell an Jägerinnen und Jäger im Landkreis.
Er bittet um Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände.
Die Maßnahmen sollen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten liegen.
Der Landkreis nennt die Lage auch deshalb brisant.
Schwarzwild verursacht in einigen Gebieten bereits starke Wildschäden.
Diese Schäden erreichen dort nach Angaben des Landkreises bedrohliche Ausmaße.
Der Landkreis nennt außerdem das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest.
Bei hoher Schwarzwilddichte wäre die Bewältigung eines Ausbruchs sehr schwierig.
Kreisjagdmeister und Untere Jagdbehörde bitten deshalb um gezielte Abstimmung.
Sie bitten darum, auf Maßnahmen und Restriktionen zu verzichten.
Solche Maßnahmen sollen eine wirksame Bejagung unnötig erschweren.
Besonders genannt wird die Möglichkeit revierübergreifender Bewegungsjagden.
Der Landkreis schreibt, Bewegungsjagden hätten sich in der Vergangenheit bewährt.
Sie gelten dort als wirksames Instrument zur Reduzierung der Schwarzwildbestände.
Auch Jagdverpächter sollen nach Angaben des Landkreises helfen.
Die Jagdverpächter sollen die Jagdausübungsberechtigten bei notwendigen Maßnahmen unterstützen.
Die Unterstützung soll die Bestandsregulierung ermöglichen.