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Betreff: PM: Ein Schritt in Richtung eines genehmigten Haushalts
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung:
Ein Schritt in Richtung eines genehmigten Haushalts
Stadtrat beschließt Anpassung der Grundsteuerhebesätze
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. März den städtischen Haushalt
für das Jahr 2025 mit kleinen Anpassungen erneut beschlossen. Er wird nun
wieder der Kommunalaufsicht ADD vorgelegt, die das ursprünglich im
November beschlossene hochdefizitäre Zahlenwerk beanstandet hatte. Nach
Auffassung der Aufsichtsbehörde konnte die Stadt nicht nachweisen, dass
die planmäßigen Fehlbeträge als unvermeidbar und nicht reduzierbar
beurteilt werden können. Zusammenfassend kam die Kommunalaufsicht zu dem
Ergebnis, dass die Stadt der ?Verpflichtung, unter größtmöglicher
Kräfteanspannung die Einhaltung des Haushaltsausgleichsgebotes in allen
Haushaltsjahren sicherzustellen bzw. bei objektiver Unmöglichkeit dessen
wenigstens die Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten, nicht
nachgekommen? sei.
Die zentrale Anpassung, die der Stadtrat am vergangenen Montag im Sinne
der Forderung der ADD vornahm, war die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze
auf 775 Prozent für bebaute Grundstücke und 1520 Prozent für unbebaute und
Gewerbegrundstücke. Wie bereits berichtet, führt die Grundsteuerreform bei
Festhalten am bisherigen Hebesatz zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe in
Kaiserslautern, so dass im Sinne der sogenannten Aufkommensneutralität die
Stadt angehalten war, die Hebesätze anzupassen. Zudem stellen der Verzicht
auf Steuereinnahmen und eine damit verbundene erhöhte Kreditfinanzierung
einen Verstoß gegen die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und
Einzahlungen der Stadt dar.
Die Anhebung der Hebesätze reduziert das Defizit durch die
Grundsteuereinnahmen auf nun nur noch 26.000 Euro. Dieser Fehlbetrag soll
durch eine Globaleinsparung ausgeglichen werden. Das Gesamtdefizit im
Ergebnishaushalt beläuft sich damit auf nur noch 38 Millionen Euro. Wie
Oberbürgermeisterin Kimmel erläuterte, habe sie von der ADD jedoch das
Signal erhalten, dass in der Betrachtung der Haushalte 2025 und 2026 für
die ADD im Einzelfall defizitäre Haushalte vorstellbar und somit
genehmigungsfähig seien.
Einstimmig stellte sich der Stadtrat am Montag im Rahmen des
Haushaltsentscheids gegen die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst
? was gemäß einer Prüfungsfeststellung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz
als potenzielle kommunale Einnahmequelle zu prüfen war. Beschlossen wurde
wiederum, die Einführung einer Übernachtungssteuer ab dem Haushaltsjahr
2026 zu prüfen.
Mit einem Versand der Grundsteuerbescheide ist nicht vor Ende April zu
rechnen. Derzeit werden Systemeinstellungen zu den Hebesätzen vorgenommen
und die Steuern veranlagt. Erst danach erfolgen Druck und Versand.
Mit