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An: Unsere Redaktion
Betreff: PM: Bauanträge ab Januar 2026 online einreichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Bauanträge ab Januar 2026 online einreichen
Stadtverwaltung Kaiserslautern erweitert digitales Angebot
Ab dem 01. Januar 2026 können Bauanträge bei der Stadtverwaltung
Kaiserslautern digital eingereicht werden. Die Digitalisierung der
Leistungen für Bürgerinnen und Bürger schreitet damit weiter konsequent
voran. In enger Zusammenarbeit mit dem Referat Bauordnung hat das Referat
Digitalisierung und Innovation das Angebot für Kaiserslautern umgesetzt.
„Die digitale Transformation des Bauantrags war ein intensiver und
umfangreicher Prozess“, berichtet Baudezernent Manuel Steinbrenner. So
mussten beispielsweise die korrekte Übermittlung der Daten in das
verwendete Fachverfahren sichergestellt und Anpassungen der Eingabemaske
an die Landesvorgaben und die Bedürfnisse der Stadt Kaiserslautern
angepasst werden. „Umso mehr freue ich mich nun, dass durch die sehr gute
und engagierte Zusammenarbeit des Referats Bauordnung mit dem Referat
Digitalisierung und Innovation ein hundertprozentig digitales Angebot
entstanden ist, das für unsere Bürgerinnen und Bürger bald verfügbar ist“,
so Steinbrenner weiter.
Vollkommen ohne Papier und Unterlagenversand können Bauherrinnen und
Bauherren oder Architektinnen und Architekten ihre Bauanträge für
Normalverfahren, vereinfachte Verfahren, Freistellungsverfahren und einen
Abbruch oder Rückbau ab dem neuen Jahr bequem digital einreichen. Das
Referat Bauordnung hatte im Rahmen der Transformation auch mehrere
Architekturbüros dazu eingeladen, das neue Verfahren vorab zu testen. So
konnte sichergestellt werden, dass die Prozesse für die Kaiserslauterer
Verwaltung passgenau und für die Antragstellenden zweckdienlich sind.
Auch die Verwaltungsprozesse werden durch die Digitalisierung wesentlich
vereinfacht. Die Mitarbeitenden des Referats Bauordnung können die
jährlich rund 400 eingereichten Bauanträge nun deutlich effizienter
bearbeiten, da die umfangreichen Unterlagen beispielsweise von mehreren
beteiligten Stellen gleichzeitig geprüft und bearbeitet werden können. Bei
Unterlagen in analoger Papierform ist dies nicht möglich. Auch die
anschließende Genehmigung oder Ablehnung erfolgt digital. „Aufgrund der
Vorteile für den Bearbeitungsprozess ist unser Bestreben, Anträge
zukünftig nur noch digital zu empfangen“, so der Baudezernent.
Der Service für die Einreichung digitaler Bauanträge ist unter
www.kaiserslautern.de/digitaler-bauantrag erreichbar. Weitere
Informationen zum Bauantrag gibt es auf der städtischen Website
www.kaiserslautern.de unter „Leben, Wohnen, Umwelt > Planen, Bauen, Wohnen
> Bauordnung“.
Der Online-Service wird im EfA-Prinzip (Einer-für-Alle) von
Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt und wurde auf die
Gegebenheiten des Landes Rheinland-Pfalz angepasst. Da das
Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichtet,
Verwaltungsdienstleistungen digital bereitzustellen, ist das EfA-Prinzip
aufgrund der Vielzahl an zu digitalisierenden Dienstleistungen eine
effiziente Vorgehensweise, um Zeit, Ressourcen und Kosten zu sparen.
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