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Betreff: PM: Bau der Fahrradstraße zwischen Stadtpark und Volkspark geht weiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Bau der Fahrradstraße zwischen Stadtpark und Volkspark geht weiter
Umbau des Kreuzungsbereichs Bismarckstraße / Barbarossastraße
Der erste Bauabschnitt der zukünftigen Fahrradstraße zwischen dem
Stadtpark im Westen und dem Volkspark im Osten Kaiserslauterns ist bereits
abgeschlossen: Die Einmündung der Augustastraße in den Barbarossaring
wurde umgestaltet – mit einer barrierefreien Querungshilfe, die eine
sichere Überquerung des stark befahrenen Barbarossarings auch für
mobilitäts- und sehbeeinträchtigte Personen bietet. Ab Donnerstag, 18.
September 2025, wird das Projekt nun mit dem Umbau des Kreuzungsbereichs
Bismarckstraße / Barbarossastraße fortgesetzt.
Die Einfahrt von der Barbarossastraße in die Bismarckstraße beim
Messeplatz wird zukünftig nicht mehr für den motorisierten Verkehr,
sondern nur noch für Fahrräder erlaubt sein. Dadurch wird mehr Sicherheit
für Radfahrerinnen und Radfahrer gewährleistet. Lediglich Beschickern von
Messe- und Kerwe-Veranstaltungen, sowie Bussen mit Sonderfahrten während
Fußballspielen wird es ermöglicht, die Einfahrt auch künftig zu nutzen.
Im Kreuzungsbereich Bismarckstraße / Barbarossastraße werden ab dem 18.
September voraussichtlich im Zeitraum von vier Wochen die breite
Einmündung der Bismarckstraße zurückgebaut und die Linksabbiegespur in der
Barbarossastraße durch einen begrünten Mittelstreifen ersetzt. Während der
Bauarbeiten wird jeweils eine Fahrspur der Barbarossastraße gesperrt. In
beide Richtungen steht dem Verkehr jedoch immer mindestens eine Spur zur
Verfügung. Trotzdem ist während der Bauzeit mit Verkehrsbehinderungen zu
rechnen.
Die Bismarckstraße bleibt nach Abschluss der Bauarbeiten für den
motorisierten Verkehr über den Barbarossaring uneingeschränkt erreichbar.
Radfahrerinnen und Radfahrer können künftig die Einmündung der
Bismarckstraße in die Barbarossastraße auch weiterhin aus beiden
Richtungen nutzen.
Hintergrund
Fahrradstraßen stellen meistens Hauptachsen des Radverkehrsnetzes dar und
sollen eine direkte, attraktive und störungsarme Verbindung für Fahrräder
bieten. Voraussetzung für die Ausweisung ist neben der hohen Bedeutung für
den Radverkehr eine vorliegende oder zu erwartende hohe Radverkehrsdichte.
Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nutzen, jedoch gilt für alle
Fahrzeuge Tempo 30. Der Radverkehr hat Vorrang und darf nebeneinander
fahren. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch
gefährden.
Die Verbindung Parkstraße – Augustastraße ist im Mobilitätsplan Klima+
2030 als potenzielle Fahrradstraße enthalten. 2021 wurde daher durch das
Referat Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die eine sehr
gute Eignung des Straßenzugs als Fahrradstraße feststellte. Nach der
Beschlussfassung im Bauausschuss 2022 wurden die Planungen vertiefend
ausgearbeitet. 2024 erhielt die Stadt einen Förderbescheid aus dem
Bundesprogramm „Stadt & Land“, so dass 2025 die Fahrradstraße als erste
innerstädtische Fahrradstraße baulich umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen
http://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/verkehr_parken/radverkehr/konzept/064924/index.html.de
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