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Betreff: PM: Trockenperiode macht natürlichen Gewässern zu schaffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Trockenperiode macht natürlichen Gewässern zu schaffen
Vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme
Aufgrund der seit Wochen bestehenden hohen Temperaturen sowie
ausbleibender Regenfälle weisen die natürlichen oberirdischen
Fließgewässer im gesamten Stadtgebiet Kaiserslauterns, einschließlich der
Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, sehr niedrige Wasserstände auf.
Eine Verbesserung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund untersagt
die Stadtverwaltung als zuständige Untere Wasserbehörde die Entnahme von
Wasser aus den zuvor genannten Gewässern (Gewässer 3. Ordnung) bis zum 30.
September 2026 im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Wird weiterhin unkontrolliert Wasser aus den Fließgewässern entnommen,
droht der ohnehin niedrige Wasserstand noch weiter abzunehmen. Dies würde
zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen.
Davon wiederum betroffen wären die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern
und an den Ufern, die die veränderten Wasserwerte negativ zu spüren
bekämen. Die vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme soll dem
entgegenwirken und den besonderen Naturcharakter der Bäche einschließlich
der Uferstreifen schützen und erhalten.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann der Gemeingebrauch von Gewässern nach
pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden.
Diese Untersagung betrifft auch die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen
oder Eigentümer von Grundstücken sowie durch Anliegerinnen und Anlieger,
die an eines der jeweiligen Gewässer angrenzen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße von bis
zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch Genehmigungsbescheid der
Stadtverwaltung Kaiserslautern erteilte Erlaubnisse zur Wasserentnahme
sind von der Allgemeinverfügung derzeit nicht betroffen.
Mit