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Absender: •••@kaiserslautern.de
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Betreff: PM: Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum
Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass
Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder
Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren
Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz,
Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren
ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist
jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen,
die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der
Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen
die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede
oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei
schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine
Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt
Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße
verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als
Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen
Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und
Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die
SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht
genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht
zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an
•••@••• beantragt werden. Im Falle der
Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der
Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der
Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr
Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu
gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Mit
Anhänge
- pm_sk_bordsteinrampen_250205.docx46 KB
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