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Betreff: Sitzung des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, Sitzung des Ortsbeirates Oggersheim, Abfallvollzugsdienst ermittelt mehrere verantwortliche Personen für illegale Abfallablagerungen – Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich, Kontrolle des Abfallvollzugsdienstes deckt nicht angemeldeten Gewerbebetrieb auf, Aktionen rund um den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Kindern setzen Zeichen in Ludwigshafen, Ortsvorsteherinbüro geschlossen
Ludwigshafen, den 30. Oktober 2026
Abfallvollzugsdienst ermittelt mehrere verantwortliche Personen für illegale Abfallablagerungen – Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro möglich
Im Zuge seiner üblichen Tageskontrollen hat der Abfallvollzugsdienst auch in der vergangenen Woche mehrere Personen für eine größere illegale Abfallablagerung im Stadtteil Nord/Hemshof ermittelt. Bei der illegalen Abfallablagerung handelte es sich um zirka 20 blaue Restabfallsäcke, Alttextilien sowie Sperrabfall. Die städtischen Mitarbeitenden stellten direkt vor Ort den Sachverhalt fest und dokumentierten die Ablagerung. Durch entsprechende Recherchearbeiten konnten anschließend Hinweise auf die Verursachenden ermittelt werden.
Gegen die verantwortlichen Personen werden jetzt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, ihnen drohen entsprechend den Umständen des Einzelfalls Bußgelder. Wie hoch diese ausfallen werden, ergibt sich im Zuge des Verfahrens und richtet sich danach, welche Ablagerungen den jeweils Verantwortlichen zugerechnet werden. Für das Ablagern von Sperrabfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 2.500 Euro und für das Ablagern von Restabfällen bis zu 800 Euro festgesetzt werden – dies alles vorbehaltlich der Einzelfallprüfung, da Bußgelder auch höher ausfallen können.
Die Kontroll- und Streifenfahrten des Abfallvollzugsdienstes gehören zum täglichen Standardprogramm. Die Ablagerungsschwerpunkte sind bekannt, aber auch neuen
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Meldungen und Mitteilungen wird zeitnah nachgegangen, die Abarbeitung immer aktuell vorgenommen.
Im Sinne eines konsequenten Vollzugs schöpft der Abfallvollzugsdienst den jeweils zur Verfügung stehenden Bußgeldrahmen ohne Verhandlungsmöglichkeiten aus. Auch das Argument des Nichtwissens oder der Unkenntnis wird nicht akzeptiert, die Stadtverwaltung informiert vielfältig und in mehreren Sprachen über die Art und Weise einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen ist. Die Bußgelder bei Verstößen sind auf der städtischen Webseite unter www.ludwigshafen.de/standort-mit-zukunft/save-our-streets einsehbar. Im Stadtgebiet gibt es keine Stellen, an denen Abfälle jeglicher Art abgestellt werden dürfen. Dies gilt für die Bereiche der Glascontainer, für Stellen, die sich schon für Abfallablagerungen etabliert haben, oder sonstige Freiflächen.