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Von: Neues aus Kaiserslautern
Absender: •••@kaiserslautern.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM: Briefwahl kann ab 10. Februar beantragt werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung.
Briefwahl kann ab 10. Februar beantragt werden
Landtagswahl am 22. März und Ortsvorsteherwahl Dansenberg am 08. März
Für die Landtagswahl am 22. März 2026 sowie für die Ortsvorsteherwahl in
Dansenberg am 08. März 2026 kann ab Dienstag, 10. Februar, die Briefwahl
beantragt werden. Die Möglichkeit der Online-Beantragung für die
Landtagswahl endet am Dienstag, 17. März, und für die Ortsvorsteherwahl
bereits am Dienstag, 03. März, da danach keine Briefwahlunterlagen mehr
postalisch versendet werden.
Ist die Briefwahl beantragt, gilt für die Ortsvorsteherwahl, dass im
Wahllokal nicht mehr gewählt werden kann. Für die Landtagswahl gilt bei
beantragter Briefwahl, dass im Wahllokal nur unter Vorlage des Wahlscheins
gewählt werden kann.
Die Wahldienststelle bittet darum zu beachten, bei der Beantragung der
Briefwahl per E-Mail den Vor- und Nachnamen, die komplette Anschrift sowie
das Geburtsdatum anzugeben. Soll für mehrere Personen die Briefwahl
beantragt werden, muss für jede beantragende Person zwingend eine eigene
Mail gesendet werden. Befindet sich die beantragende Person zum Zeitpunkt
der Wahlen nicht in Kaiserslautern, können die Briefwahlunterlagen auch an
einen Wunschort versendet werden. Dieser muss entsprechend in der
Antrags-Mail vermerkt werden.
Alternativ kann auch im oberen Foyer des Rathauses die Briefwahl beantragt
werden. Dort ist es auch möglich, in den aufgebauten Wahlkabinen direkt zu
wählen. Das Briefwahlbüro im Rathausfoyer hat ab Donnerstag, 19. Februar,
wie folgt geöffnet:
Am 19. und 20. Februar:
Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Vom 23. Februar bis 13. März (bis 05. März für die Ortsvorsteherwahl in
Dansenberg):
Montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr
Donnerstags von 8 bis 18 Uhr
Freitags von 8 bis 12 Uhr
Darüber hinaus hat das Briefwahlbüro für die Ortsvorsteherwahl am Freitag,
06. März, bis 18 Uhr geöffnet. Für die Landtagswahl hat das Briefwahlbüro
zudem am Freitag, 20. März, bis 15 Uhr geöffnet.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können in jeden beliebigen
Briefkasten der Deutschen Post unfrankiert eingeworfen werden. Ab Dienstag
vor der jeweiligen Wahl empfiehlt die Wahldienststelle, die Unterlagen
direkt im Rathaus abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.
Hierfür ist die Frist für die Ortsvorsteherwahl am 03. März, für die
Landtagswahl am 17. März.
Sollten die Wahlunterlagen nachweislich nicht zugestellt oder verloren
gegangen sein, können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im
Briefwahlbüro vorstellig werden. Dort werden die Ersatzunterlagen
ausgestellt. Für die Ortsvorsteherwahl ist dies möglich am Samstag, 07.
März, von 9 bis 12 Uhr, für die Landtagswahl ist dies möglich am Samstag,
21. März, von 9 bis 12 Uhr.
Bei grundsätzlichen Fragen zur Briefwahl steht die Wahldienststelle der
Stadt Kaiserslautern per E-Mail an •••@••• oder
telefonisch unter 0631 3651125 gerne zu Verfügung.
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