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Betreff: PM: Standsicherheit von Gebäuden mit Wolff-Holzstegträgern möglicherweise gefährdet
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bitte um Veröffentlichung der Pressemitteilung des Landkreises und
der Stadt Kaiserslautern.
Standsicherheit von Gebäuden mit Wolff-Holzstegträgern möglicherweise
gefährdet
Stadt und Landkreis Kaiserslautern empfehlen eingehende Überprüfung
Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt und des Landkreises
Kaiserslautern appellieren an Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden,
selbstständig oder mithilfe von Sachverständigen zu untersuchen, ob in den
Dachkonstruktionen Wolff-Holzstegträger oder vergleichbare Bauteile
eingebaut sind. Sollte dies der Fall sein, wird dringend empfohlen, eine
eingehende Überprüfung nach den „Hinweisen für die Überprüfung von
baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten“ zu
veranlassen.
Hintergrund ist ein Vorfall in Kassel. Dort war Ende 2023 das Dach einer
Kirche vollständig eingestürzt. Die Haupttragelemente der Dachkonstruktion
bildeten geklebte Holzstegträger, sogenannte Wolff-Stegträger, ausgeführt
als einteilige und einfeldrige Satteldachträger. Ersten näheren
Erkenntnissen zufolge ist der Einsturz sehr wahrscheinlich vom Versagen
der mit Harnstoffharz ausgeführten Generalkeilzinkenverbindungen in
Firstnähe ausgegangen. Bislang ist nicht endgültig geklärt, ob neben
objektspezifischen, vom Gebäude selbst ausgehenden Ursachen, auch
systemische, in den grundlegenden Konstruktionsprinzipien begründete
Ursachen für den Einsturz vorliegen. Daher ist nicht auszuschließen, dass
auch andere ausgeführt Objekte von der ehemaligen Firma Wolff-Hallenbau
GmbH und eventuell auch von anderen Firmen mit vergleichbaren
Ausführungsqualitäten betroffen sind.
Es gibt keine verlässlichen Informationen zu Kunden oder ausgeführten
Objekten der Firma Wolff-Hallenbau GmbH. Zudem kann eine umfangreiche
Recherche der Bauaufsichtsbehörden weder leistbar noch vollständig sein.
Aus diesem Grund sollten Eigentümerinnen und Eigentümer selbstständig
überprüfen, ob die genannten Bauteile in den Dachkonstruktionen ihrer
Gebäude verbaut sind. Ein Fokus sollten dabei Generalzinkenverbindungen
darstellen.
Wolff-Stegtäger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie
bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte und daran
seitlich angeklebten Gurthölzern sowie angeklebten horizontalen
Decklaschen an der Ober- und Unterseite. Die Länge der Trägerstegplatten
war produktionsbedingt auf etwa fünf Meter begrenzt, weshalb längere
Stegträger unter anderem unter Verwendung von
Generalkeilzinkenverbindungen in Kombination mit Harnstoffharz ausgeführt
wurden. Die Qualität und Dauerhaftigkeit von Harnstoffharzverklebungen
kann durch klimatische, geometrische und herstellungsbedingte Faktoren
beeinträchtigt werden. Im Jahr 2006 wurden Harnstoffharzklebestoffe daher
bauaufsichtlich generell von der Anwendung ausgeschlossen. Die
bauaufsichtliche Zulassung von Wolff-Stegträgern erstreckte sich auf den
Zeitraum vom 23. Dezember 1958 bis zum 30. November 1970.
Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt und des Landkreises
Kaiserslautern bitten die Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden mit
solchen Holzstegträgern, ihnen die Ergebnisse der selbstständigen
eingehenden Überprüfung umgehend weiterzuleiten. Für Rückfragen stehen die
jeweiligen Behörden gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Kaiserslautern:
0631 365 4689
•••@•••
Kreisverwaltung Kaiserslautern:
0631 7105 348
•••@•••
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.kaiserslautern.de/wolff-holzstegtraeger
oder unter:
www.kaiserslautern-kreis.de/verwaltung/bauen-und-umwelt/bauaufsicht-allgemeine-bauverwaltung/
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