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Parkregeln für Wohnwagen und Anhänger verschärft

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Parken von Wohnwagen, Anhängern und abgemeldeten Fahrzeugen

Die Stadt sagt: Wohnwagen und Anhänger parken oft zu lange.

Auch abgemeldete Fahrzeuge stehen oft auf der Straße.

**Was ist der öffentliche Verkehrsraum?

**

Das sind Straßen, Wege und Plätze für alle Menschen.

Zum Beispiel:

  • Fahrbahn
  • Radweg
  • Gehweg
  • Parkplätze

Regeln für Anhänger und Wohnwagen

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt:

Anhänger und Wohnwagen ohne Zugfahrzeug dürfen nur 2 Wochen stehen.

Diese Frist gilt auf Straßen und Parkplätzen.

Umparken an der gleichen Stelle verlängert die Zeit nicht.

Anhänger, die als Werbung dienen, dürfen nicht stehen.

Schon ab dem ersten Tag ist das verboten.

Abgemeldete Fahrzeuge sind verboten

Autos ohne Zulassung dürfen nicht auf öffentlichen Straßen stehen.

Das gilt, egal ob sie Kennzeichen haben oder nicht.

Wenn ein abgemeldetes Auto gefunden wird, sucht die Behörde die Besitzerin oder den Besitzer.

Sie müssen das Auto sofort entfernen.

Wer nicht reagiert, muss mit Strafen rechnen.

Zum Beispiel:

  • Bußgeld (Geldstrafe)
  • Abschleppen des Fahrzeugs

Empfehlung: Private Grundstücke nutzen

Die Behörde bittet alle:

Stellen Sie Wohnwagen, Anhänger und abgemeldete Autos auf Ihrem privaten Grundstück ab.

So bleibt der öffentliche Raum frei für andere Fahrzeuge.

Warum gibt es diese Regeln?

Die Stadt will:

  • Mehr Ordnung auf den Straßen.
  • Genug Platz zum Parken für alle Menschen.
  • Sicherstellen, dass öffentliche Flächen sauber bleiben.

Bitte halten Sie sich an die Regeln.

So helfen Sie mit, den Verkehr sicher und ordentlich zu machen.