Monatliche Bürgersprechstunde zu Vorsorgevollmacht und rechtlicher Betreuung
Im Rathaus Kaiserslautern informieren die Betreuungsvereine gemeinsam mit der Betreuungsbehörde – Termin ist am 5. August 2026

Die Betreuungsvereine der Stadt Kaiserslautern bieten gemeinsam mit der Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung künftig eine monatliche Bürgersprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung an. Das Angebot richtet sich an alle, die sich über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren möchten.
Vorsorge für den Ernstfall
Hintergrund des Angebots ist, dass Menschen durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit plötzlich in die Lage geraten können, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln. In einem solchen Fall kann es sinnvoll sein, im Vorfeld festzulegen, wer die rechtliche Vertretung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht übernimmt. Auch Wünsche oder Ablehnungen zu medizinischen Behandlungen im Falle einer schweren Erkrankung können vorab festgehalten werden.
Informationen und Unterstützung
In der Bürgersprechstunde klären Mitarbeitende der Betreuungsvereine und der Betreuungsbehörde über die Möglichkeiten vorsorgender Verfügungen auf. Zudem werden Informationsbroschüren und Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Auch Fragen zur rechtlichen Betreuung können dort besprochen werden. Eine rechtliche Betreuung wird laut Mitteilung über das Amtsgericht eingerichtet, wenn eine Person keine Vorsorgevollmacht erteilt hat und sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern kann, etwa um die Organisation der Versorgung oder um Anträge zur Einkommenssicherung. Wer als Betreuerin oder Betreuer bestellt wurde, erhält durch die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde Unterstützung und Beratung.
Termin und Anmeldung
Die Bürgersprechstunde findet an jedem ersten Mittwoch im Monat von 10 bis 12 Uhr im Sitzungszimmer des 20. Obergeschosses im Rathaus statt. Der nächste Termin ist am 05. August 2026.
Für eine bessere Planung der Termine ist eine vorherige Anmeldung bei der Betreuungsbehörde erforderlich.
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