Autozufahrt am Hauptfriedhof an zwei Montagen erlaubt

Mobilitätseingeschränkte können am 22. und 29. Oktober von 14 bis 16:30 Uhr mit dem Pkw fahren – an Allerheiligen gilt Fußwegpflicht

Die Friedhofsverwaltung informiert über spezielle Regelungen für den Hauptfriedhof rund um das Fest Allerheiligen. Bürgerinnen und Bürger erhalten an ausgewählten Tagen im Oktober die Möglichkeit, den Hauptfriedhof mit dem Pkw zu befahren.

Sondereinfahrtszeiten im Überblick

Zum Anlass von Allerheiligen richtet die Friedhofsverwaltung zusätzliche Einfahrtszeiten ein. An folgenden Tagen dürfen Besucherinnen und Besucher jeweils zwischen 14 und 16:30 Uhr mit dem Auto auf das Gelände des Hauptfriedhofs fahren:

  • Montag, 22. Oktober
  • Mittwoch, 29. Oktober
  • Diese Sonderregelung soll insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität oder umfangreichen Grabarbeiten die Besuche erleichtern.

    Zutrittsbeschränkungen an bestimmten Tagen

    An anderen wichtigen Tagen gelten dagegen Fahrbeschränkungen. Am 25. Oktober sowie am 1. November bleibt der Friedhof für das Befahren mit Pkw geschlossen. An diesen Tagen ist somit ausschließlich der Fußweg gestattet.

    Hinweis der Friedhofsverwaltung

    Die Friedhofsverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher, sich an die Regelungen zu halten und verweist auf die ausgeschilderten Ein- und Ausfahrten während der genannten Zeitfenster.

    Weitere Informationen zu den Einfahrtsregelungen und allgemeinen Fragen rund um den Besuch des Hauptfriedhofs können direkt bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.

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