Landau kündigt monatliche Schwerpunktkontrollen in der Fußgängerzone an

Auftakt: Kontrolle unerlaubter Fahrten mit Fahrrädern und E-Scootern am Mittwoch, 2. September, am frühen Nachmittag

Die Stadt Landau führt am Mittwoch, 2. September, eine Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durch. (Archiv
Die Stadt Landau führt am Mittwoch, 2. September, eine Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durch. (Archivfoto: Stadt Landau) Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz. Bitte stets alsFoto: Landau in der Pfalzs Redaktion

Die Stadtverwaltung Landau will künftig jeden Monat einen besonderen Schwerpunkt bei ihren Verkehrskontrollen setzen. Den Auftakt macht die Fußgängerzone. Dort sollen unerlaubte Fahrten mit Fahrrädern und E-Scootern verstärkt kontrolliert werden. Eine erste angekündigte Verkehrskontrolle findet am Mittwoch, 2. September, am frühen Nachmittag statt.

Nach Angaben der Stadt gehen immer wieder Beschwerden über Fahrräder ein, die in der Fußgängerzone zu Zeiten unterwegs sind, in denen sie dort nicht fahren dürfen. Bürgermeister Lukas Hartmann sagte dazu, das sei verständlicherweise ärgerlich und könne gerade dort, wo viele Menschen zu Fuß unterwegs seien, auch gefährlich werden. Es gehe nicht darum, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen, sondern die Regeln ins Bewusstsein zu rufen und für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme zu sorgen.

Monatliche Schwerpunktkontrollen

Mit den neuen Schwerpunktkontrollen will die Stadt einzelne Themen jeweils über einen Monat hinweg besonders intensiv in den Blick nehmen. Die Schwerpunkte sollen vorab angekündigt werden. Zusätzlich dazu finden weiterhin reguläre und unangekündigte Kontrollen im gesamten Stadtgebiet statt.

Regeln in der Fußgängerzone

Die Stadt erinnert zugleich an die geltenden Regeln in der Fußgängerzone:

  • Radfahren ist dort montags bis samstags nur zwischen 18.30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags erlaubt, und zwar in Schrittgeschwindigkeit.
  • Außerhalb dieser Zeiten müssen Radfahrende absteigen und schieben.
  • Wenige Ausnahmen von dieser Regel gelten etwa am Stiftsplatz und sind entsprechend ausgeschildert.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen die Fußgängerzone immer befahren, ebenfalls nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei auch durch eine Aufsichtsperson mit dem Rad begleitet werden.
  • E-Scooter dürfen die Landauer Fußgängerzone grundsätzlich nie befahren.

Welcher Verkehrsschwerpunkt im Oktober besonders intensiv kontrolliert wird, will die Stadt rechtzeitig bekanntgeben.

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